Hallo werte Vereinsmitglieder.
Wir müssen Euch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wie bereits in der Einladung vom 03.10.2021 zur ordentlichen Mitgliederversammlung am kommenden Freitag aufgrund der aktuellen Corona-Lage die Bestimmungen die gesetzlichen Grundlagen nach Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 3. SARS-CoV-2-UmgV) dahingehend Anwendung finden, dass wir angehalten sind, auf den Nachweis der 3G (Geimpft - Genesen - Getestet) zu bestehen.
Wir bitten Euch daher, am Einlass neben einen amtlichen Ausweisdokument auch einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Der vollständig erreichte Impfstatus kann entweder mittels digitalem Impfzertifikat (QR-Code in Handy-App) oder alternativ durch ausgedruckten QR-Code von diesem Impfzertifikat oder mittels Impfbuch nachgewiesen werden.
Der Genesungsstatus kann ebenfalls über das digitale Genesungszertifikat (QR-Code in Handy-App) oder alternativ durch ausgedruckten QR-Code von diesem Genesungszertifikat nachgewiesen werden.
Die 3.Alternative ist ein Test-Nachweis einer offiziellen Teststelle.
Weiterhin bitten wir Euch, sowohl im Eingangsbereich und bei jedem Verlassen des Sitzplatzes eine den Vorgaben der oben erwähnten Verordnung entsprechenden Maske zu tragen. Ebenso ist auf die Einhaltung der üblichen Abstandsvorgaben und Hygienevorgaben zu achten.
Und zum Schluß hier nochmal die Fakten zur Mitgliederversammlung:
Wann?
am 05. November 2021 um 19:00 Uhr
Wo?
Im Bürgerhaus Neuenhagen (Tagungsraum Nr.1)
Hauptstraße 2, 15366 Neuenhagen
Tagesordnung:
Wir freuen uns auf Euer trotzallem zahlreiches Erscheinen.
Euer Präsidium