Ankündigung - Änderungen im Beitragssystem

Ankündigung - Änderungen im Beitragssystem

15.10.2023

Betreff: Wichtige Ankündigung - Änderungen im Beitragssystem

Sehr geehrte Mitglieder des Fussballclub Neuenhagen e.V.,

wir möchten Ihnen heute eine wichtige Änderung im Beitragssystem unseres Vereins mitteilen. Diese Änderung wurde nach sorgfältiger Überlegung und eingehender Prüfung, basierend auf §10 Abs.(3) der Vereinssatzung des Fussballclub Neuenhagen e.V., beschlossen, um die Verwaltung und finanzielle Stabilität unseres Vereins zu verbessern.

Es ist uns wichtig, dass wir unsere Mitglieder über die Gründe für die Anpassungen informieren und dass die damit teilweise einhergehende Erhöhung der Beiträge transparent und angemessen ist. Die Kommunikation und die Bereitstellung von klaren Informationen sind entscheidend, um das Verständnis und die Akzeptanz für eine solche Maßnahme zu fördern.

Ab dem 01.01.2024 werden wir von Mitgliedsbeiträgen, von bisher monatlich, quartalsweise oder (halb-)jährlich auf ausschließlich quartalsweise zu leistende Mitgliedsbeiträge umstellen.

Weiterhin werden wir die Altersstaffelung deutlich vereinfachen, sodass ab dem 01.01.2024 nur noch 2 Stufen vorhanden sein werden. Diese Änderungen haben mehrere Vorteile, von denen sowohl der Verein als auch unsere geschätzten Mitglieder profitieren werden. Ebenso gibt es mehrere plausible Gründe, warum der Verein die Mitgliedsbeiträge durch diese Umstellung erhöhen muss.

Warum diese Änderung?

  1. Verwaltungsvereinfachung: Quartalsweise Zahlungen erleichtern die Verwaltung unserer Finanzen erheblich. Dies ermöglicht es uns, effizienter zu arbeiten und die Ressourcen unseres Vereins effektiver einzusetzen.
  2. Kosteneinsparungen: Mit weniger Transaktionen können wir auch die Transaktionskosten reduzieren, was langfristig zu einer besseren finanziellen Gesundheit unseres Vereins beiträgt.
  3. Bessere Budgetplanung: Quartalsweise Beiträge, die in regelmäßigen und damit zu planbaren Zeitpunkten eingehen, ermöglichen es uns, eine stabilere Budgetplanung durchzuführen und sicherzustellen, dass wir unsere Aktivitäten und Dienstleistungen weiterhin in höchster Qualität anbieten können.
  4. Inflation: Die allgemeine Inflation beeinträchtigt auch die Kaufkraft des Vereins. Die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen, wodurch es notwendig ist, die Einnahmen des Vereins anzupassen.
  5. Wachsende Mitgliederzahl: Der Verein wächst stark und die Mitgliederzahl nimmt zu, weshalb sichergestellt werden muss, dass genügend Mittel vorhanden sind, um die Bedürfnisse aller Mitglieder auch in Zukunft zu erfüllen.

Was ändert sich für Sie?

Ihnen wird auffallen, dass Sie Ihre Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2024, sofern nicht bereits bisher schon, quartalsweise entrichten werden. Bitte beachten Sie, dass sich durch unsere Vereinheitlichung die Höhe der Beiträge ändern können. Dies ist davon abhängig, nach welchem Zyklus bisher gezahlt wurde und in welcher Altersstufe das Mitglied bisher war. Wir werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass dieser Übergang so reibungslos wie möglich verläuft. Für sämtliche Zahlungsvorgänge wird ausschließlich das SEPA-Mandats-Verfahren akzeptiert. Die Möglichkeit der Überweisung als Selbstzahler wird nicht mehr unterstützt.

Wie werden die Quartalszahlungen ablaufen?

Um sicherzustellen, dass Sie über den neuen Zahlungszyklus gut informiert sind, übermitteln wir Ihnen hier vor Beginn der Änderung diese detaillierte Auflistung zur quartalsweisen Zahlung und deren Umstellung. Diese Anleitung wird alle notwendigen Informationen enthalten, damit Sie den neuen Zahlungsprozess problemlos durchführen können.

Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch das neu angepasste Formular für das SEPA-Lastschrift-Mandat. Wir bitten Sie, dieses auszufüllen und über die Trainerschaft der Verwaltung des Vereins bis zum 01.12.2023 zukommen zu lassen. Bitte füllen Sie dies auch aus, wenn Sie bereits derzeit die Mitgliedsbeiträge quartalsweise leisten. Die Mitgliedsbeiträge werden zum Beginn des ersten Monats eines Quartals automatisch eingezogen.

Wie bisher auch werden Sie über die anstehenden Beitragsrechnungen dann jeweils via der bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse informiert. Denken Sie bitte generell daran, uns Änderungen diesbezüglich mitzuteilen, dass wir Ihre Daten stets aktuell vorliegen haben.

Achten Sie bitte weiterhin darauf, dass ggf. anfallende Kosten durch nicht berechtigte Rückzahlungsforderungen, z.B. bei unzureichend gedeckten Konten oder geänderten Bankverbindungen, zu Lasten des Verursachers gehen.

Wie sehen die Mitgliedsbeiträge aus?

Ab dem 01.01.2024 werden für alle neuen Mitglieder die gleiche Aufnahmegebühr erhoben. Die zu leistende Beiträge orientieren sich nun ausschließlich am Alter des Mitglieds. Folgende Beträge gelten ab dem 01.01.2024:

  • einheitliche einmalige Aufnahmegebühr 20,00 € für alle neuen Mitglieder
    • Hinweis: Dies gilt bei dieser Anpassung hier NICHT für Sie als bereits geführte Mitglieder
  • Mitglieder bis zur Vollendung des Lebensjahres zahlen 35,00 € im Quartal.
  • Mitglieder ab dem Lebensjahr zahlen 55,00 € im Quartal.

Das Präsidium hält sich weiterhin das Recht vor, bei Mitgliedern mit besonderen Bedürfnissen, finanziellen Herausforderungen oder bestimmten sozialen Situationen die Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge in Einzelfällen individuell zu beraten und festzulegen.

Wir verstehen, dass Änderungen manchmal Fragen aufwerfen können, und wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um diese zu beantworten. Bitte zögern Sie nicht, sich mit Ihren Anliegen oder Fragen an uns zu wenden.

Wir sind zuversichtlich, dass diese Änderung die Effizienz und Nachhaltigkeit unseres Vereins stärken wird und letztendlich allen Mitgliedern zugutekommen wird. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre anhaltende Unterstützung und Ihr Verständnis während dieses Übergangs.

Mit freundlichen Grüßen,

Euer Fussballclub Neuenhagen

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